Allgemeine Gästeaufnahmebedingungen (AGB)

§1 Geltung der AGB

Diese Allgemeinen Gastaufnahmebedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Ferienwohnungen zur Beherbergung sowie alle für den Gast erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Anbieters. Die Leistungen des Anbieters erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Ferienwohnungen sowie deren Nutzung zu anderen als Wohnzwecken ist verboten.

Geschäftsbedingungen des Gastes finden nur Anwendung, wenn diese vorher vereinbart wurden. Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur wirksam, wenn der Anbieter sie ausdrücklich schriftlich bestätigt hat.

§ 2 Beherbergungsvertrag 

Der Beherbergungsvertrag kommt zustande, wenn der Gastgeber die Buchungsanfrage des volljährigen Gastes telefonisch oder schriftlich per Briefpost, E-Mail und/oder Telefax bestätigt und damit die Buchung annimmt (Antragsannahme). Der Gastgeber hält eine Reservierung der Wohnung max. 1 Stunde bis Zahlungseingang aufrecht. Nach Zahlungseingang erhält der Gast eine verbindliche Buchungsbestätigung. 

Vertragspartner sind der Gastgeber und der Gast. Hat ein Dritter für den Gast bestellt, haftet er dem Gastgeber gegenüber zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus diesem Vertrag. 

Der Gast ist verpflichtet, die Buchungsbestätigung auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Weicht die Buchungsbestätigung inhaltlich von der Buchungsanfrage ab und erhebt der Gast hiergegen nicht unverzüglich Einwendungen, so gilt der Inhalt der Buchungsbestätigung als vertraglich vereinbart. 

§3 Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung 

Der Gastgeber ist verpflichtet, die vom Gast gebuchte Ferienwohnung bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Eine Gewähr übernimmt der Gastgeber nur für ausdrücklich zugesagte Ausstattungsmerkmale, nicht dagegen für die subjektive Qualität der Ausstattung (z. B. Belüftung). 

Der Gast ist verpflichtet, die für die Überlassung der Ferienwohnung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Gastgebers zu zahlen.

Dies gilt auch für vom Gast veranlasste Leistungen und Auslagen des Gastgebers an Dritte. 

Sämtliche Preise verstehen sich einschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. 

Der Gast ist verpflichtet, wahrheitsgemäße Angaben über die Anzahl der Personen zu machen, die die Ferienwohnung belegen. Die Ferienwohnung steht maximal für die in der Buchungsbestätigung genannte Anzahl von Personen zur Verfügung. Die Belegung mit einer darüber hinausgehenden Anzahl von Personen bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Gastgebers. Der Preis für die Überlassung der Ferienwohnung erhöht sich in diesem Fall auf den, bei entsprechender Belegung vom Gastgeber allgemein berechneten Preis. Der Gastgeber berechnet 50€ je Nacht der Reservierung für jeden unautorisierten Gast. 

Die Zahlung des für die Überlassung der Ferienwohnung vereinbarten Preises sowie für die mit dem Gast vereinbarten weiteren Leistungen ist bei der Buchung fällig. Sie hat zu diesem Zeitpunkt über eine der angebotenen Zahlungsweisen (PayPal, Kreditkarte) zu erfolgen. Eine alternative Zahlungsweise kann durch die Parteien im Vorfeld schriftlich vereinbart werden und muss zu den vereinbarten Modalitäten erfolgen. Ohne vollständige Bezahlung besteht kein Anspruch auf Bezug der Ferienwohnung und die vertraglichen Leistungen. 

§4 Allgemeine Rechte und Pflichten, Hausordnung 

Der Zugang zu eurem  Apartment kann erst nach erfolgreichem Online-Check-In erfolgen. Gemäß des deutschen Meldegesetzes ist der Gastgeber verpflichtet vor dem Einchecken die Meldedaten aller Gäste zu erfassen. Damit wird der Gastgeber den Anforderungen der deutschen Behörden gerecht (analog zum Meldeschein im Hotel).

Der Gast hat die ihm überlassene Unterkunft und dessen Inventar pfleglich zu behandeln.

Die Ferienwohnung wird mit vollständigem Inventar vermietet. Etwaige Fehlbestände, Mängel oder Beschädigungen sind dem Vermieter unverzüglich zu melden. Über den Zustand der Wohnung oder des Inventars werden eventuelle Reklamationen nur innerhalb von 24 Stunden ab Ankunft anerkannt. Das Inventar ist ausschließlich für den Verbleib in der Ferienwohnung vorgesehen. 

Der Gast ist zur Einhaltung der Hausordnung verpflichtet. Von 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr gilt die Nachtruhe. In dieser Zeit ist besondere Rücksichtnahme auf die Mitbewohner und Nachbarn geboten. TV- und Audiogeräte sind auf Zimmerlautstärke einzustellen. In den Ferienwohnungen können Dezibel-Messgeräte im Flur an der Decke angebracht sein. Wichtig ist: das Geräte zeichnet keinerlei Bilder und auch keinerlei Stimmen auf. Es misst lediglich die Lautstärke (also den Schallpegel in der Einheit Dezibel). Zusätzlich kann das Gerät Raumtemperatur und Luftfeuchte messen.

Für die Dauer der Überlassung der Ferienwohnung ist der Gast verpflichtet, bei Verlassen der Ferienwohnung Fenster und Türen geschlossen zu halten, sämtliche Heizkörper auf niedrige Stufe zu regeln sowie Licht und technische Geräte auszuschalten. 

Die Unterbringung von Haustieren jedweder Art ist in der Ferienwohnung nicht gestattet. Bei Verstößen behalten wir uns vor eine entsprechende Reinigungsgebühr zu erheben. Wenn Gäste ein Assistenztier („Blindenhund“) benötigten und mitbringen wollen, bitten wir vorab um Rücksprache.  

In der Ferienwohnung und im Hausflur gilt ein allgemeines Rauchverbot. Bei Zuwiderhandlungen kann der Gastgeber eine Reinigungspauschale in Höhe von bis zu 250,00 € (netto) und zusätzlich anfallende Kosten für die Sonderreinigung und Schadensreparatur in Rechnung stellen.  

Die Ein- und/oder Anbringung von Materialien zur Dekoration o. ä. ist in der Ferienwohnung nicht erlaubt. Der Gast haftet für gleichwohl ein- und/oder angebrachte Dekoration o. ä. allein und stellt den Gastgeber von Ansprüchen Dritter frei. Er ist außerdem zum Ersatz von Schäden durch die Ein- und oder Anbringung von Dekoration o. ä. verpflichtet. 

Der Gastgeber hat, sobald Gefahr in Verzug ist, ein jederzeitiges Zutrittsrecht zu der Ferienwohnung. Auf die schutzwürdigen Belange des Gastes ist bei der Ausübung des Zutrittsrechts angemessen Rücksicht zu nehmen. Der Gastgeber wird den Gast über die Ausübung des Zutrittsrechts vorab informieren, es sei denn, dies ist ihm nach den Umständen des Einzelfalls nicht zumutbar oder unmöglich.  

Der durch zur Verfügung gestellte Internetanschluss darf von Gästen nicht missbräuchlich verwenden. Eine missbräuchliche Verwendung liegt insbesondere in folgenden Fällen vor: Download und Verteilung urheberrechtlich geschützter Inhalte über Peer-to-Peer Sharing-Plattformen, illegale Streaming-Angebote sowie das Einstellen, Abrufen oder Übermitteln strafrechtlich relevanter Inhalte (insbesondere §§ 130, 130a, 131 und 184 StGB). Der Gast ist verpflichtet, bei der Nutzung die Urheber-, Patent-, Namens-, Kennzeichen- und Persönlichkeitsrechte Dritter zu beachten. Der Gast stellt den Gastgeber bzw. seinen rechtlichen Vertreter von allen Ansprüchen und Schadenersatzforderungen Dritter sowie von den Kosten der Rechtsverteidigung in angemessener Höhe frei, die durch eine rechtswidrige Nutzung des überlassenen Internetanschlusses durch den Gast oder durch Dritte mit dem Wissen des Gastes verursacht worden sind. Dieser Freistellungsanspruch erfasst insbesondere Ansprüche aus der Verletzung von Urheber-, Patent-, Namens-, Kennzeichen- und Persönlichkeitsrechten sowie datenschutzrechtliche Verstöße.

Eine Weitergabe der Zugangsdaten für den zur Verfügung gestellten Internetanschluss an Dritte ist dem Gast untersagt. Dies gilt auch für die Veröffentlichung etwaiger Zugangsdaten. Bei Zuwiderhandlung hat der Gast für alle durch die Weitergabe der Zugangsdaten entstandenen Schäden einzustehen.

Der Gast ist verantwortlich und haftbar für die Kosten zum Ersatz von verlorenen Schlüsseln, Schlüsselkarten, Fernbedienungen oder Parkausweisen. Wird dem Gast ein Töröffner (Fernbedienung für Parkplatz) zur Verfügung gestellt, so ist dieser vor dem Check-Out wieder im Apartment zu hinterlegen. Ist dies nicht der Fall (z.B. aufgrund von Verlust durch den Gast) wird eine Gebühr in Höhe von 100 EUR für die Neubeschaffung erhoben.

Für Gäste, die in Meißen und Umgebung wohnen, ist eine Buchung nur nach vorheriger Rücksprache mit uns möglich (ansonsten können wir die Buchung stornieren). 

Kommerzielle Fotografie und Videografie im Apartment ohne unser schriftliches Einverständnis sind untersagt. 

Untersagt sind im Apartment weiterhin: Partys, Veranstaltungen, illegale Aktivitäten, Prostitution, Drogenmissbrauch und übermäßiger Lärm.

Mit der Buchung geht die Zustimmung mit den oben genannten Hausregeln einher. Gäste, die die Hausregeln nicht einhalten sind haftbar für alle daraus entstehenden Schäden, Gebühren, Kosten oder Ausgaben. Die Nichteinhaltung kann zur sofortigen Stornierung der Reservierung und Räumung der Wohnung ohne Rückerstattung führen. 

§5 Rücktritt vom Vertrag (Abbestellung; Stornierung) 

Ein Rücktritt des Gastes von dem mit dem Gastgeber geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Gastgebers. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht in Fällen des Leistungsverzuges des Gastgebers oder einer von ihm zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistungserbringung. 

Der Gast kann, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Gastgebers auszulösen, von dem Vertrag nur zurücktreten, sofern zwischen ihm und dem Gastgeber die Rücktrittsmöglichkeit bis zu einem bestimmten Termin schriftlich vereinbart wurde. Dieses Rücktrittsrecht des Gastes erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber dem Gastgeber ausübt, es sei denn es liegt ein Fall des Leistungsverzuges des Gastgebers oder eine von ihm zu vertretende Unmöglichkeit der Leistungserbringung vor.  

Ein Rücktritt von der Buchung durch den Gast muss schriftlich mitgeteilt werden. Im Falle des Rücktritts besteht ein Anspruch des Gastgebers auf Ersatzzahlung: 

  • Bis zum 14. Tag vor Reiseantritt: kostenlos
  • Bis zum 5. Tag vor Reiseantritt: 50% des Mietpreises
  • Bei Nichtanreise: 100% des Mietpreises 

Der Gastgeber rät dem Gast zum Abschluss einer Reiserücktrittversicherung!
Als Stornierungstag gilt der Tag des Zugangs der Stornierung beim Gastgeber. Geht dem Gastgeber die Stornierung erst danach zu, kann eine Teilrückerstattung nur bei Wiederbelegung erfolgen.  

Bei einem vom Gast nicht in Anspruch genommene Ferienwohnung hat der Gastgeber die eingesparten Aufwendungen anzurechnen (z.B. Endreinigung). 

Erscheint der Gast am Anreisetag nicht bis spätestens Mitternacht, ohne storniert zu haben, so gilt der Vertrag als storniert. §3 ist entsprechend anzuwenden. 

Der Gastgeber ist berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten bzw. diesen außerordentlich zu kündigen, wenn z. B. a) höhere Gewalt oder andere vom Gastgeber nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen, b) die Ferienwohnung unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z. B. in der Person des Gastes oder bzgl. des Zwecks oder bzgl. der Belegung oder bzgl. der Unterbringung von Tieren, gebucht wurde, c) die Ferienwohnung zu anderen als zu Wohnzwecken genutzt wird, d) der Gastgeber begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung die Sicherheit oder den Hausfrieden anderer Gäste oder Nachbarn oder das Ansehen des Gastgebers in der Öffentlichkeit gefährdet, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Gastgebers zuzurechnen ist.  

Der Gastgeber hat den Gast von der Ausübung des Rücktritts- bzw. Kündigungsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen. In Fällen des Abs. 6 a) hat der Gastgeber bereits geleistete Mietpreiszahlungen und/oder Vorauszahlungen unverzüglich zu erstatten. Bei berechtigtem Rücktritt bzw. bei berechtigter Kündigung durch den Gastgeber entsteht kein Anspruch des Gastes auf Schadensersatz. Der Gast hat dem Gastgeber alle von ihm zu vertretenden Schäden aufgrund eines Rücktritts bzw. einer außerordentlichen Kündigung gemäß Abs. 6 zu ersetzen. 

§6 Haftung 

Der Gastgeber haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Gastgebers auftreten, wird sich der Gastgeber bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Gastes bemühen, die Störung oder den Mangel zu beseitigen. Der Gast ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung oder den Mangel zu beseitigen und einen möglichen Schaden gering zu halten. 

Für eingebrachte Sachen des Gastes haftet der Gastgeber nicht. Dies gilt ausdrücklich auch für Wertgegenstände, die der Gast in der Ferienwohnung verwahrt und/oder hinterlässt. 

Der Gast haftet für alle Schäden und Entwendungen, die er, seine Mitreisenden oder seine Besucher in dem Haus der Ferienwohnung, in der Ferienwohnung und/oder am Inventar der Ferienwohnung schuldhaft verursacht hat/haben. Normalerweise übernehmen diese Kosten die privaten Haftpflichtversicherungen. Wenn Gäste über keine gültige Haftpflichtversicherung verfügen, dann ist eine Buchung nur nach vorheriger Rücksprache mit dem Gastgeber möglich (ansonsten besteht das Recht der Stornierung). 

Der Gast ist verpflichtet, dem Gastgeber Schäden unverzüglich anzuzeigen. 

Ansprüche des Gastes verjähren in sechs Monaten, es sei denn der Gastgeber haftet wegen Vorsatzes. Ansprüche des Gastgebers verjähren in der jeweiligen gesetzlichen Frist. 

§7 An- und Abreise, Schlüsselübergabe; Verspätete Räumung 

Vor dem Check-in muss ein Anmeldeformular mit den Meldedaten für alle Gäste ausgefüllt werden.

Der Check-In erfolgt kontaktlos über ein elektronisches Schließsystem. Der Gastgeber sendet die PIN dem Gast rechtzeitig zu.  

Ein abweichender An- und Abreisezeitpunkt ist in Absprache mit dem Gastgeber möglich. 

Die Ferienwohnung steht am Anreisetag regelmäßig ab 15.00 Uhr zur Verfügung. Schadensersatzansprüche können nicht geltend gemacht werden, wenn die Bereitstellung ausnahmsweise nicht um 15:00 Uhr erfolgt (und der Vermieter diesen Umstand nicht zu vertreten hat).  

Am Abreisetag hat der Gast die Ferienwohnung bis spätestens um 10.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Bei verspäteter Räumung der Ferienwohnung hat der Gastgeber gegenüber dem Gast Anspruch auf eine Zusatzzahlung. Diese beträgt a) 30,00 € bei einer Räumung nach 10.30 Uhr aber vor 12.30 Uhr; b) so viel wie eine Ersatzunterbringung für den nachfolgenden Gast in einer vergleichbaren Unterkunft kostet. Darüber hinaus hat der Gastgeber Anspruch auf Ersatz aller ihm aufgrund einer verspäteten Räumung entstehenden weitergehenden Schäden.  

Bei Verlust eines oder mehrerer Schlüssel oder Beschädigung am elektronischen Schließsystem hat der Gast dem Gastgeber Schadensersatz für deren Neuherstellung und ggf. für den Einbau neuer Schlösser zu leisten. 

Vergisst der Gast versehentlich einen seiner Gegenstände in der Unterkunft, so können wir diesen gerne als Paket versenden. Neben den Versandkosten fällt hierfür eine Gebühr von 10 EUR für die Bearbeitung an.

§ 8 Datenschutz 

Die vom Gast angegebenen persönlichen Daten werden vom Vermieter nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, dies ist für die Vertragsabwicklung erforderlich. 

§9 Salvatorische Klausel 

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahe kommen, welche die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. 

§ 10 Schlussbestimmungen 

Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen müssen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Gast sind unwirksam. 
Auf den Vertrag findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.

Diese Allgemeinen Gastaufnahmebedingungen sind nur für den persönlichen Gebrauch des Gastes bestimmt. Einer gewerblichen Nutzung durch Dritte wird ausdrücklich widersprochen. 
Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam bzw. nichtig sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Zweck der zu ersetzenden Bestimmung am nächsten kommt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Die Gästetaxe ist im vereinbarten Preis nicht inbegriffen und muss bei Bezug der Wohnung in bar oder per PayPal bezahlt werden.

Als Gerichtsstand gilt das Amtsgericht Weilheim in Oberbayern als vereinbart.


Stand: Januar 2024